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Das Berufsbild des/der Kunst-, Mal- und Gestaltungstherapeuten/in |
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| 1. |
Die Kunst-, Mal- und Gestaltungstherapie ist eine eigenständige Berufsgruppe. |
| 2. |
Grenzgebiete sind die soziomedizinischen Berufe, die erweiterte Psychotherapie
mit ihren unterschiedlichen
Methoden
und die künstlerischen Berufsgruppen. |
| 3. |
Die Kunst als heilende Tätigkeit ist seit hunderten von Jahren erfasst und
gepflegt worden.
(z.B. Grünewald-Altar in
Colmar, Hildegard von Bingen). |
| 4. |
Sie soll nicht in Einzelgebiete aufgesplittet werden wie Medizin, Kunst
und Psychologie, sondern als Ganzheit
anerkannt
werden.
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| 5. |
Die Grundlagen der benötigten Fähigkeiten zur Berufsausübung
gliedern sich in 5 Bereiche |
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| a. |
Das Bildnerische Gestalten wie Malen, Plastizieren Auszubildende
Fähigkeiten:
Farbe-Form-Linie-Kompositionswahmehmung und Bildinhalte, Techniken Interventionsfähigkeiten
und Aufgabenstellungen im Künstlerischen. |
| b. |
Biographische Erfahrung und Grundlagen psychotherapeutischen
Kenntnissen in
Bezug auf
therapeutische Situationen, Settingsgestaltung,
Prozesswahrnehmung. |
| c. |
Medizinische, psychiatrische und klinisch-diagnostische Kenntnisse
. |
| d. |
Handlungskompetenz in unterschiedlichen therapeutischen Feldern. |
| e. |
Methodenkenntnisse, Methodenvernetzung, Supervision und Weiterbildung.
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| 6. |
| Arbeitsfelder der Kunst-, Mal- und Gestaltungstherapie |
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Akut- und Rehabilitationskliniken, Ambulatorien, sozialtherapeutischen und soziale Einrichtungen, Schulen und
Sonderschulen, Jugendanstalten,
Freizeitanlagen, Strafvollzug etc.
Im freien Unternehmen der kunsttherapeutischen Ateliers.
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